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Die weltweite Klimaveränderung stellt für uns alle eine große Herausforderung dar. Schon seit Mitte der achtziger Jahre lebt die Menschheit ökologisch quasi auf Pump – d. h. sie verbraucht mehr Ressourcen als die Erde zur Verfügung stellt. Und wir überziehen unser Konto täglich immer weiter! Nach den Szenarien der Klimawissenschaftler wird sich bis 2100 die durchschnittliche Temperatur auf der Erde beträchtlich erhöhen – wenn wir an unserem CO2-Ausstoß nichts ändern. Darum hat die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Unterstützung des Energie- & Solarverein Pfaffenhofen e.V. die Klimaschutzinitiative ins Leben gerufen. Mit zahlreichen Angeboten ruft die Stadt Pfaffenhofen jeden von uns - Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen - auf selbst aktiv zu werden.
Klimaschutzmanagerin der Stadt PfaffenhofenFrau Kathrin Merkert Hauptplatz 18 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm 08441 7820-47 kathrin.merkert@stadt-pfaffenhofen.de www.pfaffenhofen.de/klimaschutz
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#2161, Erstellungsdatum 5. Juni 2021 21:41 Idee

Ladepunkte in Stellplatzsatzung voraussetzen

Das Fehlen einer eigenen Lademöglichkeit ist derzeit noch das größte Hemmniss bei der Entscheidung, ob ein Elektrofahrzeug gekauft werden soll. Zur Abmilderung der Klimakrise ist jedoch ein Wandel hin zur Elektromobilität unumgänglich. Daher ist es zwingend erforderlich schnellstmöglich derartige Hemmnisse zu beseitigen. Leider wird die Notwendigkeit zum Schaffen von privaten Ladepunkten von vielen Bauherren/Baufrauen und Bauträgern derzeit nicht erkannt. Die Stadt hat auf Grundlage von Art. 81 Abs. Nr. 4 BayBO über eine örtliche Bauvorschrift die Möglichkeit einen deutlichen Beitrag für die Mobilitätswende hin zur E-Mobilität zu leisten und dieses Versäumnis auszuschließen. Durch eine Anpassung der KfZ-Stellplatzsatzung kann erwirkt werden, dass bei jedem Neubau jeder Stellplatz mit einer 3-phasigen Elektroinstallation für einen Ladepunkt mit bis zu 11 kW Leistung vorbereitet wird. Die Mehrkosten hierfür betragen in der Bauphase <1000 €, möchte man jedoch die Installation nachrüsten fällt schnell das 3-Fache an Kosten an. Weitere Themen, wie z. B. ein dynamisches Lastmanagement zur optimalen Nutzung der Hausanschlusskapazität oder die Installation einer passenden Wallbox, können dann von den Eigentümer:innen nach Fertigstellung des Gebäudes ohne große Kostentreiber selbst beauftragt werden, da das Hauptproblem der Verkabelung nicht besteht und die Lademöglichkeiten somit auch im großen Umfang einfach geschaffen werden können. Die Möglichkeiten der Bauordung sollten daher genutzt werden um diese einfache, effiziente und sinnvolle Vorschrift zu schaffen.

Kommentare

Sehr geehrter Herr Dachs, vielen Dank für Ihre Meldung. Aus Sicht des Klimaschutzes ist Ihre Anregung durchaus interessant. Ein Ansatz, den wir gerne prüfen wollen. Über eine Satzungsanpassung müsste zuständigkeitshalber der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu gegebener Zeit entscheiden. Zunächst wollen wir uns hinsichtlich des genauen Regelungsinhalts bzw. der rechtlichen Anforderungen an eine entsprechende Norm mit den zuständigen Fachstellen im Bauwesen abstimmen. Dies (und etwaige weitere Verfahrensschritte) wird aber schon etwas Zeit in Anspruch nehmen, wofür wir an dieser Stelle um Ihr Verständnis bitten möchten. Gerne stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 08441 / 78 179 für etwaige Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Roland Weichenrieder Sachgebiet Bauverwaltung

von Claudia Wößner am 9. Juni 2021 13:24

bitte nicht lasst doch die leute einfach ihr haus so bauen wie es den leuten am besten gefällt man baut ja immerhin nur einmal es wäre schön wenn auch mal nutzlose punkte aus einer satzung entfernt werden würden anstatt immer noch nur neue noch sinnlosere einträge zu machen wobei dieser vorschlag per se kein schechter ist da hier der kosten nutzenfaktor sehr gut ist und die meisten die ein neues haus bauen sich bestimmt drüber gedanken gemacht haben aber sich aus gewissen gründen gegen eine wallbox / deren vorbereitung entschieden haben diese entscheidung sollte man auch als stadt so akzepieren das gleiche gilt bei maßnahmen wie pv solarthermie dachneigung ziegelform ziegelfarbe etc auch pv und solar thermie sind sinnvoll und kosten nutzen technisch genial und habe ich wie eine wallbox auch zuhause. ABER: wenn sich jemand aktv dagegen entscheidet sollte ich mich als stadt nicht dagegen stellen da die gestaltung seines eigenen grundstückes bitte jedem eigentümer selbst überlassen werden sollt. einfach mehr leben und leben lassen. weniger vorschriften erleichtern doch allen beteiligen (architekt gemeinde/stadt landratsamt bauherr ) sehr viel geld und zeit welches dann wiederum besser für den klimaschutz verwendet werden kann. win win für alle beteiligten jeder hat das haus das einem gefällt undkann dieses auch schneller errichten die stadt hat geld für klimaschutzmaßnahmen und schöne parkanlagen und zusätzlich wird auch noch schneller cder wohnraummangel beseitigt

von nein am 18. Januar 2022 03:43

Sehr geehrter Herr Weichenrieder, gibt es hierzu Neuigkeiten? Auf die Ausführungen des Mitbürgers "nein": Der libertäre Ansatz ist eine schöne Idee, in der Praxis funktioniert es jedoch leider nicht. Jede:r würde völlig egoistisch alle Möglichkeiten zum eigenen Vorteil ausreizen, und für ein Miteinander bliebe nicht viel übrig. Auch trotz Stellplatzsatzung zeigt sich, dass Bürger:innen ihre Fahrzeuge nicht auf dem eigenen Grund unterbringen, da der Trend in Pfaffenhofen eher zum Drittwagen geht und/oder Garagen für andere Zwecke (Lagerfläche) genutzt werden. Unser Baurecht mag komplex sein und viele unnötige Regelungen beinhalten, jedoch sind viele funktionale Regelungen durchaus im Interesse von Eingentümer:innen, Bewohner:innen und anderen Mitbürger:innen da sie die Sicherheit (z. B. Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten) oder Nachteile für die Allgemeinheit (z. B. Stellplätze, Regenwasser) betreffen. Bei diesem Vorschlag geht es aber ganz klar um den Klimaschutzaspekt und einen schnellen Wandel hin zur Nachhaltigen Mobilität. Und ein großer Knackpunkt für Elektromobilität ist nun mal das alltagsintegrierte Laden des Fahrzeugs. Neue Gebäude werden für die nächsten 50 Jahre Nutzung gebaut - das kann eine Pflicht einen Elektroanschluss am Stellplatz vorzusehen keine zusätzlichen Kosten verursachen, da dies sowieso eingeplant sein müsste. Im Grunde stellt man somit nur einen einheitlichen Standard sicher, und verhindert dass Spardruck zu Einsparungen an der falschen Stelle führt welche kurz nach Bezug zusätzliche Kosten verursachen und die Gewährleistung einschränken. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Dachs

von Maximilian Dachs am 3. April 2024 09:48

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